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Unternehmenssanierung

Unternehmenssanierung
Statusaufnahme
Beseitigung der Ãœberschuldung
Wiederherstellung der Zahlungsfähigkeit
Ermittlungen der Sanierungspotenzials in allen Unternehmensbereichen
Erstellung der Neueorganisationsstrukturen
Personalbedarfsplanungen unter Berücksichtigung von § 613 a BGB in Zusammenarbeit mit unseren Fachanwälten für Arbeitsrecht
Liquiditätsplanung, Planbilanzen und Planerfolgsrechnung
Erstellung des Sanierungskonzepts und dessen Vertretung vor Banken und Gläubigern
Betreuung bei der Sanierungsdurchführung

Ein besonders interessantes und auch erfolgreiches Arbeitsgebiet liegt in der Beratung von Unternehmen, dies sich in der Krise befinden, also faktisch kreditunwürdig sind, aber dennoch unternehmerisches Zukunftspotential besitzen. Diese unter Vermeidung eines Insolvenzverfahrens mit dem weitgehenden Zusammenbruch des Lieferanten- und Kundenvertrauens wieder zu restrukturieren, fordert nicht nur detaillierte Kenntnis des Insolvenzrechts und eine langjährige Insolvenzpraxis, sondern komplexe branchenübergreifende betriebswirtschaftliche Kompetenz im Bereich der Unternehmenssanierung.

Hier geht es zu aller erst darum, dass der Unternehmer den Ernst der Situation rechtzeitig erkennt und qualifizierte Hilfe - nicht nur seines Steuerberaters, oder irgend eines Unternehmensberaters - nämlich einen erfahrenen Insolvenzpraktiker heranzieht.

Warten Sie damit, nicht bis es zu spät ist. Es ist schneller zu spät als Sie denken. Wenn erst die Banken zusätzliche Sicherheiten verlangen, die Kreditlinien kürzen oder Ihre Lieferanten das Kreditlimit zurückfahren, dann wird es schon sehr schwierig.

Informieren Sie sich bei uns.