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Erbrecht

Testamentserstellung, Erbverträge
Testamentsvollstreckung
Unternehmensnachfolge
Erbschaftssteuerrecht
Erbauseinandersetzung
Pflichtteils- und Pflichtteilsergänzungsansprüche
Vorsorgevollmachten, Patientenverfügungen

In diesem Bereich stehen wir Ihnen bei der rechtssicheren Formulierung Ihres “Letzten Willens” zur Verfügung, um zu verhindern, dass die Erben möglicherweise bereits kurz nach dem Erbfall wegen der Auseinandersetzung in Streit geraten und dadurch die familiären Beziehungen nachhaltig gestört werden.

Von besonderer Bedeutung ist dies für Unternehmer. Ein ausgewogenes Konzept der Übertragung von geschäftlichen und privaten Vermögenswerten ist nicht nur für die Erben, sondern auch für den Fortbestand der Lebensleistung des Unternehmers von größter Bedeutung. Hierbei ist ein sukzessiver Übergang im Rahmen vorweggenommener Erbfolge - auch unter steuerlicher Sicht - eingehend zu Prüfen und ggf. zu realisieren.

Auch die Einbindung außenstehender Dritter im Rahmen der Unternehmensnachfolge ist zu prüfen und - wenn sachgerecht - umzusetzen.

Von hoher Problematik sind auch Teilungsanordnungen der Erblassers, wie auf der anderen Seite Pflichtteils- und Pflichtteilsergänzungsansprüche. Hier ist eine exakte Beratung von grundlegender Bedeutung.

In diesem Zusammenhang stehen wir Ihnen auch bei der Errichtung von Vorsorgevollmachten und Patientenverfügungen zur Seite. In jüngster Zeit haben diese Fragen auch in den Medien ein großes Echo erhalten. Sie sollten in jedem Falle Regelungen dafür treffen, wenn Sie sich z.B. auf Grund eines Unfalls nicht mehr selbst vorstehen könnten. Vertrauen sie dabei unter keinen Umständen auf Formulare, die nicht auf Ihre konkrete Situation abgestimmt sein können. In dieser Situation brauchen Sie unbedingt anwaltlichen Rat.