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Geschäftsführer und Vorstanddienstverträge Aufhebungsverträge
Vorbereitung und Abwehr von Kündigungen
Nachvertragliches Wettbewerbsrecht
Betriebsverfassungsrecht

Das Arbeitsrecht ist die Sparte der Gerichtsbarkeit mit den meisten Prozessen geworden. Wir beraten und vertreten unsere Mandanten in den Bereichen des individuellen und kollektiven Arbeitsrechts mit dem Ziel, kostspielige Prozesse zu vermeiden.

Angesichts der beinahe unüberschaubar gewordenen Rechtsprechung bieten wir unseren Mandanten eine begleitende Beratung, die von der anfänglichen Ausgestaltung des Arbeitsvertrages bis hin dessen Kündigung reicht. Wir beraten Unternehmen auch bei Betriebsschließungen, Abfindungsregelungen sowie der Sozialplanerstellung.

Andererseits beraten und vertreten wir auch leitende Angestellte und Mitarbeiter um zu deren Gunsten Lücken in der vertraglichen Gestaltung oder auch Fehler auf Seiten des Vorgehens des Unternehmens aufzudecken und zu verwerten.