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Verkehrsrecht/
Ordnungswidrigkeiten
 
Vertragsrecht  

Wirtschaftsrecht
 
Vertragsrecht

Alle Vertragsarten einschließlich:

Leasingverträge
Factoringverträge
Bankverträge
Forfaitierungsverträge
Franchiseverträge
Lizenzverträge

Trotz der im Verglich zum englischen und amerikanischen Recht sehr eingehenden gesetzlichen Regelungen des deutschen Vertragsrecht bedarf es bei allen Vertragsarten detaillierter Festlegungen zur Vermeidung oder jedenfalls Verringerung des Streitpotentials. Deswegen bedarf es bei der Vertragsgestaltung nicht nur der Beachtung zwingender gesetzlicher oder durch die Rechtsprechung festgelegter Rechtsfolgen, sondern neben dem exakt aufgebauten beschreibenden Teil der Vertragsgegenstände auch sachgerechter und unzweideutiger Problemlösungen auf der rechtlichen Seite.

Um Ihre konkreten sachlichen und rechtlichen Ziele eindeutig zu bestimmen bedarf es einer gründlichen Erörterung aller im Rahmen der Vertragsdurchführung möglicherweise auftretenden Gestaltungsprobleme, deren Konsequenzen rechtlich zu erfassen sind. Umgekehrt ergibt sich in der Praxis oft die Frage, wie unzureichend formulierte Verträge schadlos abgewickelt werden können.

Dazu stehen wir zu Ihrer Verfügung.